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1455.01 Haupttitel - Infoline Mieterkaution - Global

Mieterkaution

Das ideale Konto, um eine Mietkaution für ein Haus, eine Wohnung oder einen Gewerberaum zu hinterlegen

1455.20 Text Eröffnung Mieterkaution - SKO

Die Mieterkaution (auch Mietzinsdepot genannt) dient dem Vermieter zur Absicherung von Mietzinsausfällen und Schäden am vermieteten Objekt. Es lautet auf den Namen des Mieters.

Die Mieterkaution wird nach der Objektabgabe am Ende des Mietverhältnisses in dem Umfang freigegeben, als der Vermieter aus dem Mietverhältnis keine Ansprüche stellt.

Vorteile

  • Kontoführung auf den Namen des Mieters
  • Bankkorrespondenz an Mieter und Vermieter
  • Kontoabfragen für den Mieter rund um die Uhr mit dem e-Banking (papierlos)
  • Die Mieterkaution bleibt während des Bestehens gesperrt
  • Die Mieterkaution dient ausschliesslich der vertraglichen Sicherstellung für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis
     

Eröffnung

Die Eröffnung des Kontos ist ganz einfach. Füllen Sie dazu folgendes Formular vollständig aus:

Basisvertrag für Mieterkaution (PDF)

Den unterzeichneten Basisvertrag für Mieterkaution senden Sie bitte per Post an:
Clientis Sparkasse Oftringen
Baslerstrasse 1
4665 Oftringen

Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Mieterkautionskonto Folgendes:

  • Das Konto wird auf den Namen des Mieters eröffnet und gesperrt.
  • Den Einzahlungsschein senden wir an den Mieter.
  • Sobald die Kaution eingeht, werden Mieter und Vermieter umgehend mittels Kontoauszug avisiert.
     

Auflösung

Die Auflösung des Kontos kann nur mit Einverständnis des Mieters und Vermieters durchgeführt werden. Füllen Sie dazu dieses Formular vollständig aus:

Saldierungsauftrag für Mieterkaution (PDF)

Den unterzeichneten Saldierungsauftrag für Mieterkaution senden Sie bitte per Post an:
Clientis Sparkasse Oftringen
Baslerstrasse 1
4665 Oftringen
 

Die rechtliche Grundlage bildet der folgende OR-Artikel:

OR Art. 257e
1 Leistet der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen eine Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren, so muss der Vermieter sie bei einer Bank auf einem Sparkonto oder einem Depot, das auf den Namen des Mieters lautet, hinterlegen.
2 Bei der Miete von Wohnräumen darf der Vermieter höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen.
3 Die Bank darf die Sicherheit nur mit Zustimmung beider Parteien oder gestützt auf einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder auf ein rechtskräftiges Gerichtsurteil herausgeben. Hat der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch gegenüber dem Mieter rechtlich geltend gemacht, so kann dieser von der Bank die Rückerstattung der Sicherheit verlangen.
4 Die Kantone können ergänzende Bestimmungen erlassen.

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Weitere Informationen: Factsheet Mieterkaution

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