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Was kann aus den Kennzahlen der Pensionskasse gelesen werden?

05.12.2019

Nach der Pensionierung sind für die meisten Personen die Pensionskassenleistungen nebst der AHV-Rente die wichtigste Einkommensquelle. Zusammen sollten diese Leistungen in etwa 60% des Erwerbseinkommens entsprechen.

Pensionsplanung Seniorenpaar schaut Fernsehen

Die Tendenz ist fallend, da die Lebenserwartung steigt und die Umwandlungssätze der Pensionskassenrenten sinken. Umso wichtiger ist es, zu erkennen, was eine gute Pensionskasse auszeichnet. Folgende Kennzahlen geben darüber Aufschluss:

  • Der Deckungsgrad: Die zentrale Kennzahl ist der Deckungsgrad. Dieser setzt das angesparte Kapital in der Pensionskasse ins Verhältnis zu ihren Verpflichtungen. Ein Deckungsgrad von beispielsweise 115% spricht für eine sehr solide Pensionskasse. Sinkt dieser unter 100%, besteht eine Unterdeckung und bei 90% muss die Kasse saniert werden. In diesem Falle kann die Pensionskasse nicht nur vom Arbeitgeber, sondern auch von den Versicherten Beiträge verlangen. Zudem kann auch eine tiefere Verzinsung des überobligatorischen Guthabens oder eine Senkung des Umwandlungssatzes im überobligatorischen Teil zur Anwendung kommen.
  • Der Umwandlungssatz: Besonders massgebend für die zukünftigen Rentenbezüger/-innen ist der Umwandlungssatz. Mit diesem Prozentsatz wird aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Der obligatorische Teil des versicherten Lohnes wird von Gesetzes wegen mit 6,8% verzinst. Somit ergibt ein Kapital von CHF 100'000.00 eine Rente von CHF 6'800.00 pro Jahr. Obligatorisch versichert ist der Jahreslohn zwischen CHF 24'885.00 und CHF 85'320.00. Im Überobligatorium können Pensionskassen einen tieferen Umwandlungssatz festlegen.
  • Der technische Zinssatz: Dieser weist aus, mit welcher Rendite die Pensionskasse künftig mindestens rechnet. Aufgrund des heutigen Tiefzinsniveaus liegt dieser aktuell bei rund 2%.
  • Sparbeiträge: Massgebend für jeden Versicherten ist die Höhe der jährlichen Sparbeiträge. Es gilt auch zu beachten, wie die Arbeitnehmer/-arbeitgeberbeiträge aufgeteilt sind. Von Gesetzes wegen muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge beisteuern. Höhere Beiträge sind freiwillig.
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