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Dieser unabhängige Ratgeber-Inhalt der Beobachter-Edition wurde zur Onlinepublikation an Clientis lizenziert.

4567.13 Kauf aus zweiter Hand

Wenn Sie ein Haus aus zweiter Hand kaufen

Eine bestehende Liegenschaft können Sie zwar ausgiebig besichtigen, dafür bergen Altbauten das Risiko von veralteten technischen Anlagen, kurzfristig notwendigen Renovationsarbeiten oder Schäden, die nicht ohne Weiteres sichtbar sind. Um die Substanz einer bestehenden Liegenschaft richtig einschätzen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Verkaufsprospekt des Anbieters (falls vorhanden)
  • Grundbuchauszug
  • Ausweis der Gebäudeversicherung
  • Angaben zum Baujahr und zu Renovationsarbeiten (inklusive Datum)
  • Baugesetz und Zonenplan der Gemeinde
  • Fotos
  • Bei Stockwerkeigentum: Reglement und Aufstellung über die Einlagen in den Erneuerungsfonds
  • Pläne, soweit vorhanden (manchmal findet man sie noch auf dem Bauamt, wo sie seinerzeit bei der Einreichung des Baugesuchs deponiert wurden)

Es lohnt sich, die Tauglichkeit eines Altbaus genau abklären zu lassen. Ist das Gebäude älter als zehn Jahre, sollten Sie dazu einen Architekten oder eine Liegenschaftsschätzerin beiziehen. Diese können für Sie eine Analyse des Zustands durchführen, den Aufwand für die Sanierung abschätzen und abklären, welche An- oder Ausbauten möglich sind und was sie kosten würden. Die Unterlagen dieser Fachleute sind auch wichtig, wenn Sie bei der Bank einen Hypothekarkredit für den Kauf und die Renovations- und Ausbauarbeiten beantragen.

Prüfliste: Wichtige Punkte beim Kauf eines bestehenden Objekts

Infoblatt: Typische Altlasten in Wohnbauten

 

4567.13 Achtung
Achtung
Liegenschaften, die vor 1990 gebaut oder renoviert wurden, bergen die Gefahr von Altlasten – von gefährlichen Stoffen, die ein gesundheitliches Risiko darstellen können (eine Übersicht über die häufigsten Schadstoffe finden Sie im unten angegebenen Infoblatt). Sind bei Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht alle Altlastenfragen geklärt, lassen Sie eine Klausel einfügen, in der sich der Verkäufer verpflichtet, die Sanierungskosten für später gefundene Altlasten zu übernehmen.
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